Am 15. September 2022 fand die erste Schukonferenz dieses Schuljahres statt!
Anwesend waren jeweils sechs Vertreter:innen der Schülerschaft, der Lehrerschaft und der Eltern.
Gemeinsam berieten, diskutierten und entschieden sie über die wichtigsten Themen am RSG.
Zu Anfang der Konferenz berichteten alle drei Parteien von Aktuellem aus ihrer Arbeit.
Im Namen der Schülerschaft und der SV gab der stellvertretende Schülersprecher Benedikt Schulz den Anwesenden einen Rückblick auf die bereits geschehene SV Arbeit in diesem Schuljahr und erzählte von den neuesten Plänen und Projekten der SV.
Weiter ging es mit dem Hauptthema dieser Schukonferenz: der Handynutzungsordnung.
Über eine Stunde wurde zwischen verschiedenen Interessen abgewogen und über mögliche Probleme und Risiken der vom Arbeitskreis digitale Medien erarbeiteten Handynutzungsordnung beraten.
Im Anschluss daran stimmte eine große Mehrheit der Mitglieder der Schulkonferenz für den Antrag.
Ebenso stimmten die Vertreter:innen für den vom Arbeitskreis digitale Medien erarbeiteten Antrag zur Verfügungstellung von Lernmaterialien.
Ein Konsens wurde nur wegen produktiver Vorbesprechungen und einer respektvollen Diskussionskultur gefunden.
Dafür möchte sich die SV herzlich bei den Schulkonferenzbeisitzenden der Lehrer:innen und Eltern, sowie bei der Schulleitung bedanken!
Außerdem beraten wurde im Anschluss daran über eine Evaluation des Daltonsystems am RSG und über das Stundenraster.
Nach über drei Stunden zeigte sich die Mehrheit der Anwesenden Vertreter:innen sehr zufrieden mit dem Ausgang der Konferenz und so auch die SV.

Die Beschlossenen Anträge können Sie hier nocheinmal nachlesen:

 

– Nutzung mobiler Endgeräte: Alle Schüler*innen dürfen ihre privaten mobilen Endgeräte und Kopfhörer nicht auf dem Schulgelände nutzen. Grundsätzlich gilt für alle überall auf dem Schulgelände ein Verbot, Fotos, Videos und Audiodateien (außer zu explizit schulischen Zwecken) aufzunehmen, digitale Spiele auf dem Gerat zu spielen und Telefonate zu führen. Die folgenden Ausnahmen gelten, insofern kein funktionales schuleigenes Gerät zur Verfügung steht: Sekundarstufe I: Die Nutzung privater Endgeräte1 ist für alle Jahrgänge ausschließlich zu schulischen Zwecken auf Nachfrage und Anordnung erlaubt. Kopfhörer sind ebenfalls nur auf Nachfrage und Anordnung erlaubt.
Sekundarstufe II: Die Nutzung privater Endgeräte ist ausschließlich zu schulischen Zwecken im Unterrichtsraum sowie in Dalton-, EVA- und Freistunden und der Mittagspause erlaubt, allerdings nicht in den Pausen und auf den Fluren. Kopfhörer dürfen mit denselben räumlichen bzw. zeitlichen Einschränkungen genutzt werden. Generelle Ausnahme für Sekundarstufe I und II: Die Nutzung der privaten digitalen Endgeräte im außerunterrichtlichen Bereich am Nachmittag (z.B. BPS-Proben) ist erlaubt. 1 Außer Smartwatches als Uhr

Unterrichtsmaterialien (Daltonpläne, Arbeitsblätter) werden (falls möglich) in Jahrgängen mit digitalen Endgeräten (ab Feb. 23) zum Unterrichtsbeginn oder spätestens bis zum Zeitpunkt des Gebrauchs digital bereitgestellt. Schüler*innen, die aktuell bereits mit einem digitalen Endgerät arbeiten, wird ermöglicht, sich z.B. durch ein Foto Unterrichtsmaterial zu digitalisieren.

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